Ein Angehöriger hat die Pflegedokumentation verändert?

(aus pdl.konkret ambulant)

Liebe Leserin, lieber Leser,

kommt Ihnen diese Situation bekannt vor? Kennen auch Sie Angehörige, die einfach Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen und Eintragungen oder Streichungen in der Pflegedokumentationsmappe Ihres Kunden vornehmen? Wie Sie Zeit und Ärger sparen, erfahren Sie hier.

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So verhindern Sie weitere unbefugte Manipulationen!

Wissen Sie in einem solchen Fall auch nicht genau, wie Sie reagieren sollten? Dann beachten Sie diesen Beitrag. Denn hier erfahren Sie, wann die Angehörigen Ihrer Pflegekunden Einsicht in die Dokumentation nehmen dürfen und wie Sie diese freundlich, aber bestimmend darauf aufmerksam machen können, dass Eintragungen oder Streichungen zu unterlassen sind.


Sie sind zur Dokumentation verpflichtet

Sie als ambulanter Pflegedienst sind zur Dokumentation Ihrer erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Dokumentation muss so korrekt geführt werden, dass alles nachvollziehbar ist; es muss genau zu ersehen sein, welche Pflegeleistungen erbracht wurden.


Ihre Kunden haben ein Einsichtsrecht

Ihr Pflegekunde hat laut §§ 19, 34 Bundesdatenschutzgesetz Anspruch auf Einsicht. Danach kann er Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten von Ihnen verlangen.

Der Anspruch auf Einsicht besteht gegenüber Ärzten und ambulanten Pflegediensten. Ihr Kunde kann grundsätzlich Einsicht in seine Pflegedokumentation oder Krankenunterlagen verlangen, wenn er Schadenersatzansprüche gegen Ihren Pflegedienst wegen nicht oder schlecht erbrachter Leistungen geltend machen möchte oder er von einem anderen Pflegeunternehmen versorgt werden möchte und dieses Unternehmen die Dokumentation zur Einsicht benötigt.

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Angehörige brauchen eine Vollmacht

Ein grundsätzliches Einsichtsrecht haben Angehörige nicht. Wenn ein Angehöriger Einsicht nehmen möchte, kann Ihr Pflegekunde ihn zur Einsichtnahme bevollmächtigen.

Vorsicht: Sie und Ihre Mitarbeiter verletzen die Schweigepflicht und können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden, wenn Sie Angehörigen ohne diese Erklärung oder Bevollmächtigung Einblick in die Dokumentation gewähren oder Auskünfte aus der Akte erteilen.

Tipp: Dokumentieren Sie diese Einsichtserlaubnis in der Patientenakte.

Beispiel Mustertext: „Laut Aussage unserer Pflegekundin Rita Kleinschmidt ist ihre Tochter Elke Kleinschmidt berechtigt, Einsicht in ihre Pflegedokumentation zu nehmen.“


Reagieren Sie bei Änderungen sofort

Wenn die Angehörigen mit Einsichtsrecht einfach Eintragungen oder Streichungen in Ihrer Dokumentationsmappe vornehmen, sollten Sie diese freundlich, aber bestimmt schriftlich darauf aufmerksam machen, dass sie dies zukünftig unterlassen sollen.

Ein Muster dazu finden Sie hier:

„Liebe Frau Kleinschmidt, liebe Angehörige,

wir erstellen für jeden unserer Kunden und damit auch für Sie eine Dokumentationsmappe, welche wir bei Ihnen zu Hause hinterlegen. Darin dokumentieren unsere Mitarbeiter bei jedem Hausbesuch ausführlich und sorgfältig, welche Leistungen sie bei Ihnen erbracht haben.

In diese Dokumentationsmappe können Sie ebenso wie Ihr Hausarzt jederzeit hineinschauen, denn sie dient der Transparenz und der Sicherung einer kontinuierlichen Pflege. Daher finden Sie in der Dokumentationsmappe viele verschiedene Bögen, die wir ausfüllen, um z. B. mit Ihrer Pflegekasse korrekt anzurechnen:

  • Medikamentenbogen,
  • Vitalzeichenblatt (Blutdruck, Blutzucker, Puls)
  • Biografie,
  • Erkrankungen
  • Pflegeplanung,
  • Wunddokumentation,
  • Pflegebericht.

Außerdem legen wir Ihnen am Ende jedes Monats einen Leistungsnachweis vor, auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die dokumentierten Leistungen erbracht wurden. Auch dies benötigen wir zur Abrechnung unserer Pflegeleistungen.


Keine Weitergabe und keine Eintragungen!

Die Pflegedokumentationsmappe ist ein amtliches Dokument und muss auf eine bestimmte Art und Weise geführt werden, um für die Abrechnung anerkannt zu werden. Daher dürfen nur Mitarbeiter unseres Pflegedienstes und Ihre Ärzte Eintragungen vornehmen oder verändern.

Auch bei einer Einweisung ins Krankenhaus oder einem Noteinsatz geben Sie die Dokumentationsmappe bitte nicht weiter. Wenn sie benötigt wird, wird das Krankenhaus bzw. der Rettungsdienst uns verständigen. Falls Sie Fragen zur Dokumentation haben oder nicht damit einverstanden sind, sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter darauf an.

Tragen Sie in keinem Fall selbst etwas ein und streichen Sie auch nichts durch, sondern lassen Sie sich den fraglichen Punkt von uns erklären.“

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