Mit Inkrafttreten der neuen Begutachtungsrichtlinie (BRi) hat der Gesetzgeber den Pflegebedürftigkeitsbegriff wesentlich neu definiert. Denn ab sofort wird nicht mehr zwischen Pflege und Betreuung unterschieden. Stattdessen sollen Sie alle Pflegekunden jetzt „ganzheitlich“ betrachten. Sie und Ihre Pflegemitarbeiter müssen demnach zwischen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen unterscheiden.
Das ist vollkommen neu und stellt so manche PDL vor neue Herausforderungen. Denn allein der Hilfebedarf aus den relevanten Modulen 2, 3 und 6 reicht aus, um den Pflegegrad 2 zu erhalten. Doch welche pflegerischen Betreuungsmaßnahmen kann denn ein Pflegedienst in Ableitung der Module überhaupt erbringen? Was genau verstehen der Gesetzgeber – und der MDK! – unter „pflegerischen Betreuungsmaßnahmen? Hier kommt der ERSTE Maßnahmenkatalog für pflegerische Betreuungsmaßnahmen mit 133 konkreten Maßnahmen: Einfach jedes Modul aus der Begutachtungsrichtlinie Schritt für Schritt durchgehen und im Maßnahmenkatalog nachschauen, welche konkreten pflegerischen Betreuungsmaßnahmen Sie und Ihre Pflegefachkräfte bei Ihrem Pflegekunden durchführen können.
Liebe PDL,
ich finde es richtig gut, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet wurde und eine pflegebedürftige Person ganzheitlich betrachtet wird. Denn ein Mensch, der auf Pflege angewiesen ist, benötigt ja nicht nur körperbezogene Pflegemaßnahmen, sondern auch der Geist und die Seele müssen gepflegt werden. Allerdings bedeutet dies nun auch, dass Sie sich ganz neu aufstellen müssen. Denn bisher haben Sie sich hauptsächlich auf die rein körperliche Pflege beschränken können.
Sie als PDL und Ihr Pflegeteam sind spitzenmäßig, wenn Sie den Körper von pflegebedürftigen Kunden versorgen sollen.
Doch wenn es um pflegerische Betreuungsmaßnahmen geht, sind viele verunsichert. Welche Leistungen fallen denn überhaupt darunter?
Annett Urban ist Chefredakteurin des Fachinformationsdienstes „pdl.konkret ambulant“, Fachautorin mehrerer Qualitäts-, Pflege-, Rechts- und Kostenmanagement-Handbücher und Unternehmensberaterin für ambulante Pflegedienste und Existenzgründer.Sie baute als Organisations- und Einsatzleitung eigenständig einen der derzeit größten gemeinnützigen Pflegedienste in Schleswig-Holstein auf und berät seit nunmehr 20 Jahren PDLer in ganz Deutschland.
Ein neues Einstufungskriterium ist die Fähigkeit, sich in der räumlichen Umgebung zurechtzufinden. Aber welche pflegerischen Betreuungsangebote können Sie und Ihre Pflegekräfte erbringen, damit der Pflegekunde weiß, wo er sich befindet?
Eine Pflegekundin hat starke Ängste oder Sorgen und erlebt Angstattacken – unabhängig von der Ursache. Sie sollen jetzt pflegerische Betreuungsmaßnahmen einleiten, damit die Pflegekundin sich nicht mehr selbst oder andere gefährdet. Doch welche pflegerischen Betreuungsmaßnahmen kommen in Betracht?
Darum: Steuern Sie jetzt gegen und seien Sie eine der ersten Pflegeeinrichtungen, die die neuen pflegerischen Betreuungsmaßnahmen umsetzen. Genau hier springe ich für Sie in die Bresche. Ich habe Ihnen dafür den brandneuen
„Maßnahmenkatalog Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: 133 Maßnahmen zum Abgucken“
... zusammengestellt. Er zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen Sie bei welchem Kriterium erbringen können.
Ab jetzt können Sie mit dem Maßnahmenkatalog sofort die richtigen Maßnahmen ableiten. Etwa so: Da ist eine Pflegekundin seit einigen Tagen völlig antriebslos und depressiv. Sie sagt: „Ach … ich kann das doch alles nicht mehr allein. Am liebsten würde ich den ganzen Tag im Bett bleiben.“ Als die Pflegerin sie darauf anspricht, dass die Blumen mal wieder gegossen werden müssen, zeigt sie kaum Interesse. Auch zu den ganz normalen körperbezogenen Pflegemaßnahmen muss sie erst intensiv motiviert werden.
Und hier gehen dann für Sie die Probleme los: In meinem Maßnahmenkatalog bekommen Sie gleich mehrere Beispielmaßnahmen für die pflegerische Betreuung aufgezeigt:
Sie merken schon: Erst recht nicht, wo Sie und Ihr Team ohnehin schon bis obenhin voll sind mit der Dokumentation und eng getakteten Touren. Machen Sie es sich daher leicht. Nutzen Sie ab sofort meinen brandneu erschienenen „Maßnahmenkatalog Pflegerische Betreuungsmaßnahmen“.
Alle Beispiele und Maßnahmen in meinem Maßnahmenkatalog orientieren sich an den MDK-Vorgaben. Plagen Sie sich nicht länger mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab. Nehmen Sie die Abkürzung und laden Sie sich den Katalog jetzt hier herunter:
Allein durch die Zeitersparnis wird sich der Maßnahmenkatalog aus dem Stand bezahlt machen. Sie bekommen ihn als Dankeschön dafür, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „pdl.konkret ambulant“ volle 30 Tage lang GRATIS testen. Seit 20 Jahren liefert „pdl.konkret ambulant“ sofort anwendbare Tipps, mit denen Sie und Ihre Pflegekräfte sich die Arbeit leichter machen können.
Seit 20 Jahren liefert "pdl.konkret ambulant" sofort anwendbare Tipps, mit denen Sie und Ihre Pflegekräfte sich die Arbeit leichter machen können.
Wegen des 20-jährigen Jubiläums von "pdl.konkret ambulant" mache ich Ihnen heute ein ganz besonderes Angebot:
Wenn Sie es sich jetzt zukommen lassen, erhalten Sie zusätzlich 14 Tage zum Probelesen den exklusiven PDL-Informationsdienst "pdl.konkret ambulant".
Keine lebensfremden Theorien und keine langatmigen Abhandlungen – vielmehr Praxis, Praxis, Praxis: Das macht den Erfolg von „pdl.konkret ambulant“ aus.
Personalmangel, kurzfristige Krankheitsfälle und ständig neue Vorschriften und Gesetze, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen – das alles macht Ihr Leben als PDL in einem ambulanten Pflegedienst nicht einfach. Sie kennen das bestimmt: Gute Fachkräfte zu finden ist heutzutage mit die größte Herausforderung. Das bedeutet leider auch, dass Sie manchmal Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen müssen, die Sie noch vor einigen Jahren nicht eingestellt hätten. Sie können sich nicht einfach darauf verlassen, dass alles funktioniert, sondern müssen ständig kontrollieren. Das ist auch notwendig, denn schließlich geht es um den guten Ruf Ihres Pflegedienstes.
Wichtig ist, dass Sie sich in anderen Bereichen entlasten, z. B. dass Sie darauf vertrauen können, dass Ihre Arbeitsverträge wasserdicht sind, dass die Expertenstandards umgesetzt werden und dass Sie alle Leistungen voll ausschöpfen.
Ich möchte Sie entlasten! In nur 15 Minuten wissen Sie alles, was Sie wissen müssen.
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, Ihnen das schweißtreibende und zeitraubende Zusammensuchen von Informationen abzunehmen. Alle 14 Tage erscheint meine Publikation „pdl.konkret ambulant“ und darin finden Sie alles, was Sie als erfolgreiche PDL wissen müssen.
Durch das PSG II und III haben Sie immer im Blick und wissen, wie Sie sie praktisch umsetzen.
So gehen Sie vor, wenn ein Mitarbeiter immer an Brückentagen "krank" ist.
Katze füttern, Mülleimer leeren, Post wegbringen - So, machen Sie endlich Schluss mit den "Mal-eben-Leistungen"
Über das PDG III sind Sie aktuell informiert und wissen vor allen anderen, was es für Sie bedeutet.
Wie Sie ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen, Dekubitus und Sturz-Haftungsthemen in der ambulanten Pflege werden immer wichtiger - diese Tücken sollten Sie als PDL kennen.
Der neue Expertenstandard zur "Erhaltung und Förderung der Mobilität" ist noch nicht verbrindlich - Was Sie trotzdem jetzt schon beachten müssen.
Sie sind über neue Gesetze und Vorschriften informiert und wissen, was Sie im Alltag beachten müssen.
Wie Sie die fiesen Tricks der Krankenkassen durchschauen und optimal reagieren.
Zu allen wichtigen Themen in der ambulanten Pflege bekommen Sie Muster, Verfahrensanweisungen und Standards – diese können Sie nach kleinen Anpassungen direkt in Ihr QM-Handbuch übernehmen.
Alle Rechtstipps und Musterformulierungen sind anwaltlich geprüft zum direkten Einsatz in Ihren Verträgen. So stehen Sie garantiert auf der sicheren Seite.
Persönliche Beratung erhalten Sie in der wöchentlichen Sprechstunde bei mir, Annett Urban, Chefredakteurin von „pdl.konkret ambulant“.
Wichtig: Falls Sie „pdl.konkret ambulant“ NICHT überzeugt:
Geben Sie uns bitte kurz Bescheid, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung.
Per E-Mail an kundendienst@vnr.de oder ein Fax an 02 28 - 36 96 091. Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Natürlich dürfen Sie Ihr Gratis-Geschenk, den praktischen „Spickzettel“ für den Pflegebericht behalten.
Falls Sie „pdl.konkret ambulant“ überzeugt: Wenn „pdl.konkret ambulant“ Sie überzeugt, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie erhalten monatlich die neueste Ausgabe per Post. Damit sind Sie immer kurz und kompakt vor allen anderen informiert.
Für 14,80 € je Ausgabe bleiben Sie dabei. „pdl.konkret ambulant“ erscheint monatlich 2-mal, 30 Ausgaben pro Jahr. Der Bezug ist jederzeit kündbar.
Sobald Ihnen eine Ausgabe nicht gefällt, können Sie diesen ganz einfach stoppen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Benachrichtigen Sie uns aber bitte kurz per Telefon, Fax oder E-Mail.
Sie testen „pdl.konkret ambulant“ 14 Tage lang völlig kostenlos.
Nur wenn Sie möchten, bleiben Sie unser Leser und zahlen dann 14,80 € pro Ausgabe.
„pdl.konkret ambulant“ erscheint alle 2 Wochen neu. Dadurch sind Sie als PDL immer top-aktuell informiert.
© contrastwerkstatt, Снежана Кудрявцева, Karin & Uwe Annas, Robert Kneschke, Khunatorn, Jonas Glaubitz, LIGHTFIELD STUDIOS, New Africa, Halfpoint
© rawpixel
Datenschutz |
AGB |
Impressum