Akute Schmerzen: Das sind die Neuerungen des Expertenstandards „Schmerzmanagement“ in der Pflege

(aus pdl.konkret ambulant)

Liebe Leserin, lieber Leser,

in meinen Gesprächen mit ambulanten PDLs stelle ich immer wieder fest, dass das Thema „Expertenstandards“ noch immer für Verwirrung sorgt. Sind Sie auf dem neuesten Stand?
Wie werden Expertenstandards implementiert? Was müssen Sie alles wissen?

Damit Sie jetzt und auch zukünftig zum Thema „Schmerzmanagement“ kundig sind, informieren wir Sie regelmäßig, kompakt und praxisbezogen in pdl.konkret ambulant.
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Im Jahr 2004 wurde erstmalig ein Expertenstandard zum Schmerzmanagement veröffentlicht. Dieser trug den Titel „Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen“. Nunmehr wurde dieser Standard auf der Grundlage der neueren Literatur von 2005 bis 2011 aktualisiert.

Wie Sie schon an dem neuen Titel „Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten Schmerzen“ sehen, wird nun zwischen akuten und chronischen Schmerzen unterschieden. Welche Neuerungen hiermit für Sie verbunden sind, stellen wir Ihnen in den Ausgaben von „pdl.konkret ambulant“ vor.

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Gründe für die Trennung zwischen akuten und chronischen Schmerzen

Bei der Literaturrecherche und auch aufgrund von Erfahrungswerten hat die Expertengruppe festgestellt, dass sich in den neueren Texten zwischen akuten und tumorbedingt-chronischen Schmerzen deutliche Differenzierungen hinsichtlich der Versorgungskomplexität, der Anforderungen an die pflegerische Versorgungspraxis, des Umfangs und der Durchführung des Schmerzassessments und der Anwendung des WHO Stufenschemas finden ließen.

Dies führte dazu, dass sich die Expertengruppe entschieden hat, bei der Aktualisierung des Expertenstandards nunmehr ausschließlich das pflegerische Schmerzmanagement bei den akuten Schmerzen zu berücksichtigen.

Der chronisch-tumorbedingte Schmerz wird in einem derzeit in Entwicklung befindlichen Expertenstandard zum chronischen Schmerz behandelt. Es wird somit also künftig 2 Expertenstandards zum Schmerzmanagement in der Pflege geben.

Bis der 2. Expertenstandard aktualisiert ist, gelten die Regelungen zum chronischen Schmerz weiter. Wir empfehlen Ihnen daher, bis dahin die neuen Vorgaben in Ihre Regelungen einzupflegen und erst nach der nächsten Veröffentlichung 2 Standards zu entwickeln.


Diese Änderungen haben Bedeutung für Ihren ambulanten Pflegedienst

Akute Schmerzen sind häufig im Krankenhaus, z. B. nach operativen Eingriffen, anzutreffen. Dies ist Grund dafür, dass viele der neuen Regelungen für die ambulante Pflege, die sich eher mit chronischen Schmerzen auseinandersetzen muss, nicht relevant sind.

Wesentliche Änderungen für Sie und Ihren ambulanten Pflegedienst finden sich in den Kriterienebenen 1 bis 3.

Dies sind:

Kriterienebene 1:

Das Verfahren der pflegerischen Schmerzeinschätzung wurde präzisiert und in ein initiales und ein differenziertes Schmerzassessment unterteilt.

Kriterienebene 2:

Es wird nunmehr zwischen Ruhe- und Belastungsschmerz unterschieden. Eine Schmerztherapie soll ab einem Ruheschmerz von 3/10 gemäß der Numerischen Rang-Skala (NRS, siehe nächste Seite) und ab einem Belastungsschmerz von mehr als 5/10 gemäß NRS eingeleitet werden. Ziel hierbei ist es, physische und psychische Funktionsstörungen zu vermeiden sowie einer Chronifizierung des Schmerzes vorzubeugen.

Kriterienebene 3:

Hier gab es eine Ergänzung, nach der nunmehr auch schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen erfasst werden müssen.


Mehr zu Expertenstandards und Schmerzmanagement lesen Sie in
„pdl.konkret ambluant“.
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Was Sie zur systematischen Schmerzeinschätzung wissen müssen

Als oberstes Gebot beim Umgang mit Schmerzen und insbesondere bei deren Einschätzung gilt, dass Selbsteinschätzung grundsätzlich Vorrang vor Fremdeinschätzung hat. Denn das Schmerzempfinden ist immer subjektiv und kann daher am besten vom Betroffenen, also Ihrem Patienten, selbst zuverlässig eingeschätzt werden.

Nur bei Patienten, die keine Aussagen zu ihren Schmerzen machen können, z. B. Neugeborenen oder Senioren mit kognitiver Beeinträchtigung, ist eine Fremdeinschätzung durch die Angehörigen und/oder Ihre Mitarbeiter angezeigt.

Die Schmerzeinschätzung soll immer mit einer kurzen, situationsbezogenen Einschätzung, dem initialen Assessment, beginnen. In diesem Rahmen sollen Sie erfassen, ob Schmerz, schmerzbedingte Probleme oder zu erwartender Akutschmerz vorliegen.

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Um den Verlauf zu dokumentieren, müssen Sie bei jedem Ihrer Patienten auch immer dasselbe Instrument einsetzen. Das initiale Assessment können Sie mittels geeigneter Fragen im Rahmen der Pflegeanamnese oder der Kurzform der deutschen Version des Brief Pain Inventory = BPI durchführen. Erfassen Sie unbedingt, wie Ihr Patient seine Schmerzen zum Ausdruck bringt und woran Schmerzlinderung erkennbar ist.

Versuchen Sie, Ihre Fragen in der Sprache Ihres Patienten zu stellen. Denn ältere Menschen haben oftmals ihre eigene Art, Schmerzen verbal zu beschreiben. Das initiale Assessment sollten Sie regelmäßig, z. B. im Rahmen Ihrer Pflegevisite und natürlich bei Veränderungen der Pflegesituation, wiederholen. Beispiele für ein initiales Assessment finden Sie in den Ausgaben von „pdl.konkret ambulant“.


Wenn eine Selbsteinschätzung nicht möglich ist

Insbesondere für kleine Kinder und Menschen mit kognitiven Einschränkungen müssen Sie andere geeignete Instrumente nutzen.

Hier ist es besonders wichtig, dass Ihre Mitarbeiter Ihre betroffenen Patienten, insbesondere deren Verhalten, systematisch beobachten. Unter Umständen müssen verschiedene Instrumente und Einschätzungsaspekte ausprobiert und wiederholt werden.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie die Angehörigen Ihrer Patienten bitten, etwaige Veränderungen mitzuteilen.

Hinweise auf eine veränderte Schmerzsituation erhalten Sie insbesondere durch:

  1. Änderungen in Verhalten, Gestik und Mimik,
  2. nonverbale oder verbale Schmerzäußerungen,
  3. Veränderungen im Allgemeinzustand,
  4. die Diagnose einer schmerzhaften chronischen Erkrankung,
  5. eine Patientenbiografie mit Schmerzen sowie
  6. Einnahme von Schmerzmedikamenten länger als 72 Stunden.

Tauschen Sie sich zu Ihren Beobachtungen auch mit anderen an der Versorgung Ihrer Patienten Beteiligten aus, z. B. anderen Mitarbeitern, Physiotherapeuten, Arzt. Wenn Sie vermuten, dass Ihr nicht auskunftsfähiger Patient unter Schmerzen leidet, können Sie gemeinsam mit dem Arzt Ihres Patienten versuchen festzustellen, ob sich nach der Durchführung einer Schmerztherapie etwas am Verhalten Ihres Patienten verändert.


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Wann Sie das differenzierte Schmerzassessment durchführen müssen

Erst wenn Sie im initialen Assessment festgestellt haben, dass Ihr Patient Probleme mit Schmerzen hat, müssen Sie eine differenziertere Schmerzeinschätzung durchführen.

Grundsätzliche Bestandteile des differenzierten Schmerzassessments sind die Einschätzung der momentanen Schmerzsituation und die Erhebung der Schmerzgeschichte Ihres Patienten, z. B. wie Schmerzen früher erlebt und welche Erfahrungen mit Schmerzmedikamenten bereits gemacht wurden. Neu ist, dass Sie hierzu die Schmerzintensität sowohl in Ruhe als auch unter Belastung messen müssen.

Denn Belastung und Bewegung verstärken oftmals den Schmerz und führen dazu, dass Ihr Patient eine Schonhaltung einnimmt. Dies führt schnell zu einem längeren Genesungsprozess und Komplikationen wie Thrombose, Pneumonie, Dekubitus oder Kontrakturen.

Weiter gehört zur differenzierten Schmerzeinschätzung die Erhebung folgender Aspekte:

  • Schmerzlokalisation
  • Schmerzqualität
  • Beginn, Dauer, Verlauf und Frequenz der Schmerzen
  • verstärkende und lindernde Faktoren
  • schmerzbedingte Begleiterscheinungen
  • Auswirkungen der Schmerzen auf Alltagsleben, Lebensqualität und Stimmungslage Ihres Patienten
  • Schmerzmedikamentengebrauch (auch von frei verkäuflichen Präparaten)

Zu den Instrumenten zur Selbsteinschätzung im differenzierten Assessment gehört insbesondere die Numerische Rang-Skala = NRS:


Hinweis: In einer akuten Situation können Sie auf ein differenziertes Schmerzassessment verzichten, um der Behandlung den Vorrang zu geben. Die relevanten Informationen müssen Sie allerdings zeitnah erheben.

Der Expertenstandard zum Thema „Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischen Schmerzen“ wird auch im Moment wieder aktualisiert und soll der Fachöffentlichkeit Ende 2013 vorgestellt werden.

Erfahren Sie als Erster, welche Änderungen sich ergeben und was schon jetzt wichtig für Ihren Pflegedienst wichtig ist, in den top aktuellen Ausgaben von „pdl.konkret ambulant“. Lassen Sie sich die wichtigsten Informationen für die ambulante Pflege auf den Schreibtisch liefern und testen Sie ganz unverbindlich „pdl.konkret ambulant“.


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