Krach wegen Rückgabe des privat genutzten Dienstwagens?
(aus pdl.konkret ambulant)Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter den Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dieser ein Bestandteil seines Gehalts. Daher kann er den Wagen auch dann nutzen, wenn er z. B. erkrankt, im Urlaub ist usw., also keine Arbeitsleistung erbringt und sein Gehalt weiter bekommt. Erst kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil über die Möglichkeit des Widerrufs der Privatnutzung durch den Arbeitgeber geurteilt.
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Der Fall: Im entschiedenen Fall war zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart, dass der Arbeitgeber jederzeit berechtigt ist, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn der Arbeitnehmer den Pkw für dienstliche Zwecke nicht mehr benötigt.
Auf dem Prüfstand stand:
- die Zulässigkeit einer solchen schriftlichen Vereinbarung,
- die an den Mitarbeiter zu zahlende Entschädigung, wenn ihm das Fahrzeug zu Unrecht abgenommen wird.
Die Entscheidung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Widerrufsklauseln in Dienstwagennutzungsverträgen wirksam sind. Voraussetzung ist, dass der Widerruf nicht grundlos erfolgt. Ein berechtigter Grund liegt z. B. vor, wenn einem Mitarbeiter gekündigt wird und dieser bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt ist. Allerdings müssen Sie Ihrem Mitarbeiter eine kurze Frist lassen, damit er sich auf die neue Lage einstellen kann.
Vereinbaren Sie immer einen Widerrufsvorbehalt
Wenn Sie eine Dienstwagenüberlassung ohne die Vereinbarung eines Widerrufs der Nutzungsüberlassung abschließen, ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet das Auto z. B. bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder Kündigung unter gleichzeitiger Freistellung zurückzugeben.
Wenn Sie das Fahrzeug ohne Widerrufsvorbehalt zurückverlangen, müssen Sie Ihrem Mitarbeiter eine Entschädigung zahlen. Daher sollten Sie stets eine Widerrufsklausel in Ihre Dienstwagenverträge einfügen. Allerdings müssen Sie auch hier Ihrem Mitarbeiter eine kurze Frist lassen, damit er sich auf die neue Lage einstellen kann.
Keine Entschädigung bei Widerrufsvereinbarung
Wenn der Widerruf zulässig ist und Sie eine Widerrufsvereinbarung getroffen haben, ist es auch zulässig zu vereinbaren, dass der Mitarbeiter keine Entschädigung für den Entzug der privaten Nutzung erhält.
Entschädigung, wenn Sie keinen Widerruf vereinbart haben
Die Entschädigung, die Sie einem Mitarbeiter zahlen müssen, wenn Sie ihm zu Unrecht die Pkw-Nutzung entziehen, hat das BAG ebenfalls festgelegt: Berechnungsgrundlage der Entschädigung ist die steuerliche Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit. Diese berechnet sich mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des überlassenen Kraftfahrzeugs.
Beispiel:
Bruttolistenpreis des Pkw: 10.000 €
Entschädigung pro Monat: 100 €
Vereinbaren Sie eine Frist
Lassen Sie Ihrem Mitarbeiter eine ausreichende Übergangsfrist, um sich auf die neue Lage einzustellen. Widerrufen Sie die Privatnutzung z. B. immer erst zum Ablauf des Monats, in dem Sie dem Mitarbeiter kündigen. Mangels privater Nutzung des Dienstwagens muss der Mitarbeiter im nächsten Monat die Privatnutzung dann auch nicht mehr lohnversteuern. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012 – 2013, Az.: 5 AZR 651/10)
Treffen Sie eine konkrete Rückgabevereinbarung
Mit einer Regelung im Nutzungsvertrag können Sie Ihre Mitarbeiter verpflichten, den Dienstwagen auf Verlangen mit einer gewissen Frist zurückzugeben.
Fazit: Vereinbaren Sie grundsätzlich eine Widerrufsklausel und auch, dass Sie bei Fahrzeugentzug keine Entschädigung zahlen müssen. Hier finden Sie eine Beispiel-Formulierung.
Muster: Dienstwagenüberlassungsvereinbarung
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- Der Arbeitgeber behält sich vor, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der Pkw für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt wird, sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befindet. Im Fall der Ausübung des Widerrufs durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder Schadenersatz zu verlangen. Berechtigte Interessen des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeber durch die Einräumung einer angemessenen Frist zur Rückgabe des Pkw berücksichtigen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie das Muster immer an die individuellen
Gegebenheiten Ihres Pflegedienstes anpassen sollten.
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